Allgemeine geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Leistungsumfang und Geltungsbereich: 

  1. wuapaa fungiert als Dienstleister, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Content-Dienste, wie die Erstellung redaktioneller Beiträge sowohl im Print- als auch im Onlinebereich, E-Marketing, auf Social-Media und ähnlichen Diensten grundsätzlich entgeltlich erbringt. Insbesondere erbringt wuapaa Dienstleistungen in Verbindung mit der Vermarktung und Unterstützung bei Führung und Nutzung der neuen Technologien, insbesondere des Internets, die Beratung bei der Konzeption und Durchführung von Kampagnen sowie die eigenständige Abwicklung derartiger Projekte; die Durchführung von Planungsarbeiten sowie das Produktmanagement und die Projektabwicklung im Rahmen von Internet-Dienstleistungen, wie dem E-Commerce; weiters die Entwicklung, der Vertrieb und die Wartung von Internetseiten sowie weiters die Technologie- und Qualitätsberatung, Redaktionsarbeit im Print- und Onlinebereich, die Ausübung der Beratertätigkeit bei privat- oder öffentlich-rechtlichen Organisationen, insbesondere der Koordination von Tätigkeiten für derartige Organisationen, das Verlagswesen und damit zusammenhängende Tätigkeiten, die Vermittlung, Gestaltung und Durchführung von Werbung sowie die Ausübung der Beratertätigkeit im Bereich der neuen Medien und EDV. Insbesondere ist wuapaa in den Sparten Site-Betrieb, Content-Management, Content-Broking, Info-Search, Online-Werbung, Site-Erstellung, E-Commerce, M-Commerce, Web-Applikationen und Community-Erstellung tätig. Die Erbringung individueller Leistungen erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten verbindlichen Informationen und Unterlagen. 

  2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle entgeltlich oder unentgeltlich erbrachten Leistungen und Dienstleistungen, insbesondere oben stehende Geschäftsbereiche von wuapaa einerseits und ihren Vertragspartnern andererseits. Sämtliche Geschäftspartner von wuapaa verfügen über ausreichend Erfahrung im Mediengeschäft und sind Unternehmer iSd § 1 KSchG. Sofern ein Vertragspartner als Konsument, insbesondere bei erstmaliger Aufnahme des Betriebes seines Unternehmens kontrahiert, wird er wuapaa bei sonstiger Haftung für entstehende Schäden ausdrücklich darauf hinweisen. 

  3. Durch den erfolgten Geschäftsabschluss werden diese AGBs vorbehaltlos akzeptiert und verzichtet der Vertragspartner von wuapaa gleichzeitig auf die Geltendmachung seiner allenfalls abweichenden AGBs. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die konkludente Vereinbarung diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehenden AGBs wird einvernehmlich auch für den Fall einer laufenden Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. 

  4. Diese AGBs gelten überdies für die gesamte Zusammenarbeit mit dem Geschäftspartner, insbesondere auch für zukünftige Verträge über Leistungen oder Dienstleistungen, ohne dass es bei weiterer Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf, sofern nicht schriftlich dem Entgegenstehendes vereinbart wird.  

  5. Änderungen der AGBs können von wuapaa vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGBs werden auf der Homepage von wuapaa unter www.wuapaa.com kundgemacht. 

II. Vertragsabschluss: 

  1. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn wuapaa nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Anschrift abgesendet oder mit einer tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Vorhergehende Angebote von wuapaa sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wuapaa bezeichnet das Angebot als bindend. Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich sein Vertragsangebot. Auf der Website, in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltende beschreibende Angaben von wuapaa sind nicht verbindlich, es sei denn, sie werden als verbindlich bezeichnet. 

  2. Sofern die Vertragsdauer nicht explizit vereinbart wurde, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern ein befristet abgeschlossener Vertrag nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine aufgekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis um die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer. 

  3. Jede zusätzliche oder andere Vereinbarung, Zusicherung oder Änderung zum geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform. Angestellte von wuapaa sind nicht bevollmächtigt, bei Vertragsabschluss mündliche Zusicherungen abzugeben oder mündliche Zusätze oder Änderungen des Vertrages mit Geschäftspartnern zu vereinbaren, es sei denn, der Umfang ihrer Vollmacht wäre durch Gesetz festgelegt. Hilfspersonen oder sonstige im Rahmen oder bei Gelegenheit der Erfüllung des Vertrages für wuapaa auftretende Personen besitzen keinerlei Vertretungsmacht. 

III. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit: 

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die im Angebot- oder Bestellformular angeführten Preise. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und können unter Umständen von Kursen anderer Währung abhängen. Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit und gebührt wuapaa als Aufwandsersatz auch amtliches Kilometergeld. Sofern mit dem Vertragspartner schriftlich kein anderes Verrechnungsmodell vereinbart wurde, werden von wuapaa für ihre Dienste Monatspauschalen verrechnet, welche auch zu bezahlen sind, sofern der Vertragspartner in einem oder in mehreren Vertragsmonaten bzw. in einer der Vertragszeit entsprechenden Zeitspanne nicht die vereinbarten Dienste in Anspruch genommen hat.  

  2. Die Entgelte setzen sich insbesondere aus TK-Leitungskosten, Schaltungskosten, Recherchekosten und eventuelle Drittkosten, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen. Im Falle der Änderung dieser für die Kalkulation relevanten Kosten behält sich wuapaa eine Anpassung des Entgeltes vor. 

  3. Das an wuapaa zu bezahlende Entgelt wird zur Erhaltung der Kaufkraft wertgesichert. Als Maßstab zur Berechnung der Geldwertänderung wird der „Verbraucherpreisindex“ in der jeweils geltenden Fassung (derzeit: VPI 2025, der von Statistik Austria in Wien monatlich verlautbart wird) zugrunde gelegt. Bezugsausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Eine Anpassung des Entgeltes an die Indexentwicklung kann wuapaa jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres für die darauf folgende Entgeltvorschreibung vornehmen. 

  4. Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist wuapaa berechtigt, ihre Leistungen auszusetzen und nach Wahl entweder an der Erfüllung des Vertrages festzuhalten oder die Auflösung des Vertrages zu erklären. wuapaa ist berechtigt, sämtliche aus dem Verzug entstehenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 352 UGB vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte dem säumigen Vertragspartner zu verrechnen. Dauert der Verzug des Vertragspartners länger als 30 Kalendertage oder wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, ist wuapaa berechtigt, sämtliche Forderungen, insbesondere die bis zur Beendigung des Vertrages ausstehenden monatlichen Entgelte, als pauschalierten Schadenersatz sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus Rechtseinräumungsvorbehalten geltend zu machen. 

  5. Der Vertragspartner kann Forderungen von wuapaa nicht gegen allenfalls zu seinen Gunsten oder zu Gunsten Dritter bestehende Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners, insbesondere gemäß § 1052 ABGB ist ausgeschlossen. 

IV. Liefertermine: 

  1. Liefertermine- und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Wurde ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart, so verzichtet der Vertragspartner im Falle des nicht schuldhaft verursachten Verzuges von wuapaa auf die Möglichkeit des Rücktrittes vom Vertrag. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist frühestens mit dem Absenden der Auftragsbestätigung. 

  2. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Vertrages ist wuapaa berechtigt, den Liefertermin neu festzusetzen. Für unverschuldete und fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen haftet wuapaa nicht und verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang und verzichtet der Vertragspartner auf das Recht, vom Vertrag zurück zu treten sowie auf Schadenersatzansprüche. Im Falle der durch den Vertragspartner verursachten Lieferverzögerung oder Kostenerhöhung, insbesondere durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben hat der Vertragspartner die anlaufenden Mehrkosten zu tragen. 

  3. Aufträge, die aus mehreren Einheiten bzw Programmen bestehen oder periodisch erbracht werden, berechtigen wuapaa Teilrechnungen zu legen. 

V. Vertragsbeendigung: 

  1. Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, wird der Vertrag durch ordentliche Kündigung eines Vertragsteiles unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres beendet. 

  2. wuapaa ist berechtigt, bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Als schwerwiegende Vertragsverletzung im Sinne dieser Bestimmung gilt insbesondere ein trotz angemessener Nachfristsetzung bestehender Zahlungsverzug. Das Recht zur Vertragsauflösung besteht ferner, wenn der Vertragspartner trotz Aufforderung der wuapaa störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluss entfernt, die „Netiquette“ nicht einhält, über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs- oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder verschwiegen wurden, bei deren Kenntnis wuapaa den Vertrag nicht geschlossen hätte. 

  3. Hängt einer der vertraglich vereinbarten Dienste von Verträgen ab, die wuapaa mit Dritten abgeschlossen hat und werden diese ganz oder teilweise gekündigt, so ist wuapaa durch einseitige Erklärung gegenüber dem Vertragspartner berechtigt, den entsprechenden Vertragsteil unverzüglich zu kündigen bzw. die Lieferung für diesen Teil einzustellen. In diesem Fall ist wuapaa nur verpflichtet, dem Vertragspartner den anteilsmäßigen Teil des schon bezahlten Entgeltes zu refundieren, sofern der Vertragspartner für den bezahlten Teil keine Gegenleistung erhalten hat. Alle darüber hinaus gehenden Ansprüche gegen wuapaa sind ausgeschlossen. Ein solcher Fall stellt keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung des Gesamtvertrages dar.  

  4. In sämtlichen Fällen der vorzeitigen, berechtigten Vertragsauflösung durch wuapaa sowie der unberechtigten vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Vertragspartner ist wuapaa – vorbehaltlich weitergehender Ansprüche - berechtigt, als pauschalierten Schadenersatz das bis zum Vertragsende fällige Entgelt zu fordern. wuapaa ist berechtigt, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gespeicherte oder abrufbereite Inhaltsdaten, sofern gespeichert, zu löschen. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Aus der Löschung kann der Kunde gegenüber wuapaa keinerlei Ansprüche ableiten. „Software“ und Benutzerdaten (Benutzerkennung, Passwort) sind bei Beendigung des Vertrages nicht mehr zu verwenden und aus sämtlichen Systemen des Vertragspartners zu entfernen. Software und Benutzerdaten dürfen keinesfalls an Dritte (Mitarbeiter, Kunden, Partner, Konkurrenten etc) weitergegeben werden. Im Falle des Zuwiderhandelns ist wuapaa berechtigt pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. wuapaa steht es frei, die als Werknutzungsbewilligung weitergegebenen Anwendungen und/oder Inhalte nach Vertragsbeendigung weiterhin zu nutzen und zu verwerten. „Hardware“ und Zubehör, die im Zuge der Vertragserfüllung von wuapaa zur Verfügung gestellt wurden, bleiben im Eigentum von wuapaa und sind nach Vertragsbeendigung auf eigene Kosten zu retournieren. 

  5. Stornierungen durch den Vertragspartner sind nur mit schriftlicher Zustimmung von wuapaa möglich. Ist wuapaa mit einer Stornierung einverstanden, so hat diese das Recht, neben den bereits erbrachten Leistungen eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. 

VI. Übergang der Nutzungs- und Verwertungsrechte: 

  1. Unter Diensten sind Daten und Informationen jeglicher Art zu verstehen, die unmittelbar durch die wuapaa erstellt und aufbereitet oder von kooperierenden Drittlieferanten zur redaktionellen Weiterbearbeitung und Wiederverwertung und/oder unveränderten Wiederverwertung bereit gestellt werden. Es kann sich hierbei insbesondere um Texte, Bilder, Audios, Videos, Grafiken oder numerische Elemente (Börsenkurse) handeln. wuapaa garantiert, dass sie bezüglich der bereit gestellten Dienste über die vertraglich jeweils notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt und hält den Vertragspartner unter der Voraussetzung der vertragsgemäßen Verwendung durch diesen vor Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Dies gilt nicht für ausdrücklich markierte Drittrechte. 

  2. Der Vertragspartner erhält während einer aufrechter Vertragsbeziehung ein nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur vertragsmäßigen Nutzung der zur Verfügung gestellten Dienste und Produkte. Der Kunde erhält eine Werknutzungsbewilligung im Sinne des Urheberrechts. Jegliche darüberhinausgehende Verwendung ist nur in einer von wuapaa ausdrücklich genehmigten schriftlichen Form gestattet. Der Vertragspartner erwirbt keine geistigen Eigentumsrechte oder ähnliche Rechte an den jeweiligen Leistungen von wuapaa. Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen weiterhin wuapaa bzw. deren Lizenzgebern zu. Eine Verletzung der Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich. 

  3. wuapaa arbeitet nach den neuesten und aktuellsten Möglichkeiten der Technik wozu auch der Einsatz von KI Software für z.B. die Erstellung von Inhalten, für die Auswertung von Daten, für die Optimierung von Dienstleistungen jedweder Art zählt. 

    Dem Vertragspartner ist bewusst und nimmt dieser zur Kenntnis, dass die Rechte an den mit KI Software erstellen Inhalten, insbesondere von den Nutzungsbedingungen des jeweils eingesetzten Anbieters abhängen. Bei den meisten KI Tool Anbietern kann an den erstellten Inhalten lediglich eine Werknutzungsbewilligung im Sinne des Urheberrechts entstehen (kein Werknutzungsrecht). Dem Vertragspartner von wuapaa ist das bewusst und akzeptiert er dies. 

    Möchte der Vertragspartner KI Outputdaten der Öffentlichkeit zugänglich machen, braucht es zwingend eine vorherige Ähnlichkeitsprüfung dieser Daten z.B. KI generierte Sujets, Fotos, Videos, etc. 

    Ähnlichkeitsprüfung: KI Tools Outputdaten können in direkter Abhängigkeit von den sog. Trainingsdaten der jeweiligen KI Software Ergebnisdaten sein, die mit urheberrechtlich und/ oder markenrechtlich geschützten Werken übereinstimmen (ident sind) oder frappierende Ähnlichkeit aufweisen. Um etwaigen Rechtsverletzungen vorzubeugen bedarf es einer Ähnlichkeitsprüfung. Diese Prüfung ist als Dienstleistung bei wuapaa gesondert zu beauftragen. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der durch den Vertragspartner gesetzten, wirtschaftlichen Möglichkeiten. Dem Vertragspartner ist bewusst und nimmt er es zur Kenntnis, dass trotz Prüfung keine vollständige Sicherheit gewährleistet werden kann. 

  4. Der Vertragspartner hat alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen der Nutzungsrechte durch Dritte zu verhindern. Er hat bei Kenntnis von Verletzungen unverzüglich sämtliche inkriminierten Daten und Dienste von weiterer Veröffentlichung zu sperren und wuapaa unverzüglich zu verständigen. wuapaa ist berechtigt, bei einer Verletzung der vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe bis zur Höhe einer durchschnittlichen seitens des Vertragspartners zu leistenden Jahres-Brutto-Gebühr, mindestens jedoch € 10.000,00 und maximal € 50.000,00 pro nachgewiesener Verletzung, in Rechnung zu stellen, sofern trotz Abmahnung nicht unverzüglich der vertragsgemäße Zustand hergestellt wird. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt davon unberührt. wuapaa kann im Falle einer derartigen Vertragsverletzung von seinem sofortigen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Der Vertragspartner wird wuapaa im Falle einer Verletzung der vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten. 

VII. Verwertung der Rechte: 

  1. Außer im Falle einer schriftlich abweichenden Vereinbarung sind die Inhalte der von wuapaa zur Verfügung gestellten Dienste inhaltlich unverändert zu übernehmen. Im Falle der Vereinbarung einer vorhergehenden Bearbeitung durch den Vertragspartner ist dieser verpflichtet, keine sinnwidrigen oder die Bedeutung verzerrenden Veränderungen vorzunehmen. Inhaltliche Umgestaltungen und Verfremdung von Bild- und Grafikmaterial sind grundsätzlich untersagt. 

  2. Werden Dienste oder Produkte zur unternehmensinternen Nutzung bereit gestellt, dienen sie ausschließlich der persönlichen Information und dem persönlichen Gebrauch der dazu berechtigten Nutzer des Vertragspartners bzw. von wuapaa zu nennenden Kunden. Bei einer elektronischen Nutzung ist der persönliche Gebrauch hierbei durch die Anzahl der berechtigten User bestimmt, deren prinzipielle Berechtigung in der Regel durch Usernamen und Passwort definiert wird. 

  3. Der Vertragspartner hat eine jeweils korrekte Quellenangabe anzuführen bzw. ist eine bereits vorgegebene Quellenangabe zu übernehmen. Bei jeder Wiedergabe muss jederzeit eine Identifizierung des Urhebers bzw der Quelle möglich sein. 

  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seinen Nutzern bzw Kunden die ihm aufgrund dieses Vertrages obliegenden Rechte und Pflichten zu überbinden. Werden diese Informationspflichten nicht erfüllt, werden dadurch entstandene Verletzungen der Nutzungsrechte als Verletzung durch den Vertragspartner angesehen, die wuapaa zur vorzeitigen Kündigung berechtigen. 

VIII. Besondere Bestimmungen für Content-Dienste: 

  1. Dem Vertragspartner ist es untersagt, dass mit Sperrfrist versehene Vorausmaterial vor Ablauf der Sperrfrist zu veröffentlichen. Im Caption-Text angebrachte Sperrvermerke seitens des Vertragspartner sind in jeden Fall zu beachten. 

  2. Eine Speicherung der Inhalte der wuapaa-Dienste ist maximal für 14 Tage gestattet. Die Speicherung darf in keinem Fall eine eigene wirtschaftliche Bedeutung haben. Ist eine darüber hinausgehende Speicherung bzw Archivierung schriftlich gestattet, sind die Dienste mit Ende der vereinbarten Frist, ist eine solche nicht vereinbart, spätestens mit Vertragsende nachweislich und unverzüglich zu löschen. 

  3. wuapaa vermittelt und registriert beantragte Domains im Namen und auf Rechnung des Kunden. Das Vertragsverhältnis besteht in jedem Fall zwischen dem Kunden und der Registrierstelle direkt. Für diese Vereinbarungen gelten ausschließlich die AGB der jeweiligen Registrierstelle. 

  4. wuapaa ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der beantragten Domain, etwa Marken in erwerbsrechtlicher oder namensrechtlicher Hinsicht zu überprüfen und hält der Kunde wuapaa in diesem Zusammenhang schad- und klaglos. wuapaa übernimmt keine Haftung für die Zuteilung und Registrierung von beantragten Domain-Namen. 

IX. Besondere Bestimmungen für Software Produkte oder Dienste: 

  1. Durch eine allfällige Mitwirkung des Vertragspartners bei der Herstellung von Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Die bereitgestellte Software ist in unveränderter Form zu benutzen, sie darf insbesondere außer in gesetzlich erlaubten Fällen weder vervielfältigt, sublizenziert, verändert, bearbeitet, noch ganz oder teilweise an Dritte weitergegeben werden. Jegliche Installation bzw Implementierung der Software durch wuapaa bzw den Vertragspartner erfolgt ausschließlich für die im Vertrag autorisierte Anzahl von Usern bzw. per Internet Leistungen ausschließlich für den definierten Webauftritt. Darüberhinausgehende Nutzungen sind untersagt. 

  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, vertragliche Leistungen keinesfalls in einer Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für wuapaa sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Insbesondere sind verboten, unerbetenes Werben und Spamming. Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle der zweckentfremdeten Nutzung der Dienste von wuapaa, sämtliche Informationen unverzüglich und vollständig an wuapaa weiter zu leiten. 

  3. Bei Abruf und Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzuhalten. Für die vom Kunden abgerufenen Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ qualifiziert ist und nicht von wuapaa erstellt wurde, wird keine Gewähr übernommen. 

  4. Der Kunde darf die Software – unbeschadet der zwingend eingeräumten Rechte der §§ 40d und 40e Urheberrechtsgesetz – ohne schriftliche Genehmigung von wuapaa weder vervielfältigen noch bearbeiten. Die von wuapaa zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen im Rahmen der Vorgaben von wuapaa an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden. 

X. Besondere Bestimmungen für E-Marketing Dienste: 

  1. wuapaa erbringt auch Berater- und sonstige Dienst im Rahmen von e-Marketing. Im Falle einer Vereinbarung über derartige Projekte oder Dienstleistungen schuldet wuappa adäquates Bemühen, leistet jedoch keine Gewähr für einen bestimmten Erfolg der jeweiligen Maßnahmen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. 

XI. Gewährleistung und Haftungsausschluss: 

  1. Die Gewährleistung für Dienstleistungen von wuapaa wird auf die Dauer von zwei Monaten beschränkt. Den Vertragspartner trifft die Pflicht, Software unverzüglich zu prüfen und Mängel binnen drei Tagen schriftlich an wuapaa zu melden. Die Erbringung von Schulungsleistungen durch wuapaa bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Im Falle der Mangelhaftigkeit ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche für die Fehlerbeseitigung benötigten Unterlagen zu übergeben und Informationen zu erteilen. Im Falle der Gewährleistungsverpflichtung ist wuapaa nach Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Die Möglichkeit der Preisminderung sowie der Wandlung des Vertrages wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat jedenfalls das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen. 

  2. Werden Leistungen oder Software von wuapaa im Nachhinein durch den Vertragspartner bzw durch Dritte verändert oder bearbeitet, entfällt jegliche Gewährleistung. 

  3. wuapaa haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenen Gewinn- und Vermögensschäden, insbesondere Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen. Für beschaffte Inhalte, den Verlust von Informationen oder Taten übernimmt wuapaa keine Haftung. Jedenfalls ist die Haftung von wuapaa auf den Maximalbetrag der halben Auftragshöhe bei nachgewiesenen Vermögens- oder Sachschäden begrenzt. wuapaa übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereit gestellten Informationen sowie für Verweise und Links. wuapaa übernimmt keine Überprüfungsverpflichtung der ihr zur Verfügung gestellten Informationen. Soweit mit Links der Zugang zur anderen Web-Site ermöglicht wird, ist wuapaa für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern wuapaa Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder Verweisen auf eigenen oder fremden Websites erhält, wird wuapaa den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren. Sofern der Vertragspartner berechtigt ist, erhaltene Informationen vor einer Verwendung redaktionell zu bearbeiten, wird er wuapaa im Falle einer Inanspruchnahme von Dritten insbesondere wegen medien- oder strafrechtlichen Delikten schad- und klaglos halten. 

  4. Vereinbarte Leistungen gelten nach erfolgter Übergabe als abgenommen. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Unterganges und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über. Jegliche Eigenschaftszusagen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch wuapaa. wuapaa übernimmt keine Gewähr, dass die bereit gestellte Software oder Hardware allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht oder mit dessen Soft- oder Hardware zusammenarbeitet, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben wurde. wuapaa übernimmt keine Haftung, dass Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die aus nicht von wuapaa bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse oder Benützungsbedingungen überbeanspruchen über die von wuapaa angegebenen Leistung, Änderungen in den Systemen von wuapaa, unrichtige Behandlung oder Verwendung ungeeigneter Software entstehen. wuapaa übernimmt keine Haftung bei Mängeln, die nicht in ihrem direkten Einflussbereich liegen, wie etwa kundenseitige Empfangsgeräte, Netze oder öffentliche Telekommunikationsverbindungen sowie in Fällen höherer Gewalt. Sieht es der Vertrag vor, teilt wuapaa dem Vertragspartner einen persönlichen Code mit, der ihm erlaubt, die vereinbarten Leistungen zu nutzen. Die Vertragspartner sind für die Vergabe und Geheimhaltung der jeweiligen Nutzernamen und Passwörter (Code) verantwortlich und haben für Schäden einzustehen, die durch missbräuchliche Verwendung entstehen. 

XII. Datenschutz: 

  1. wuapaa wird aufgrund der Bestimmungen des TKG und des Datenschutzgesetzes Stammdaten des Kunden speichern, automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nötig ist. wuapaa speichert ferner Verkehrsdaten für Verrechnungszwecke bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer die Rechnung angefochten werden kann. Für die Verrechnung ist wuapaa auch berechtigt, diese Daten an Dritte zu übermitteln, deren Leistung der Vertragspartner bezieht. 

  2. wuapaa und seine Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gemäß TKG und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Routing und Domain Informationen müssen jedoch weitergegeben werden. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Tatsachen und Daten als vertraulich und geheim zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter. Sofern der Vertragspartner Daten übermittelt oder bereit hält, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen, stellt er sicher, dass diese durch wuapaa genutzt werden können und hält wuapaa bei Ansprüchen von Dritten schad- und klaglos. 

XIII. Nutzung von Künstlicher Intelligenz und Verarbeitung personenbezogener Daten: 

  1. Der Kunde Zur effizienten und qualitativ hochwertigen Erbringung unserer Leistungen setzt wuapaa gegebenenfalls Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) sowie automatisierte Datenverarbeitungstechnologien ein. Diese dienen insbesondere der Analyse, Strukturierung, Optimierung und Unterstützung der internen Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung der Services von wuapaa gegenüber seinen Vertragspartnern. 

  2. Im Rahmen der Nutzung solcher Systeme können auch personenbezogene Daten der Kunden wie etwa Fotos, Videos, etc von wuapaa verarbeitet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist der mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von wuapaa. Darüber hinaus ergänzend und/ oder alternierend das berechtigte Interesse von wuapaa dem Vertragspartner die gefragten, bestmöglichen, state of the art digitalen Dienstleistungen und Services anbieten zu können. 

  3. Eine Verarbeitung erfolgt zweckgebunden, unter Beachtung der Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung sowie unter Einsatz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Daten. 

  4. Verzichtet der Vertragspartner auf die Möglichkeit des Einsatzes von KI Systemen, hat er das vor Vertragsbeginn/ bei Vertragsabschluss schriftlich gegenüber wuapaa mitzuteilen. 

  5. Betroffene Personen haben jederzeit die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch zum Einsatz von KI-Systemen. 

XIV. Rechteclearing: 

  1. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen/ Datensätze (Fotos, Videos, Musik, Texte, Logos, personenbezogene Datensätze wie etwa E-Mailadressen, Telefonnummern, Adressdaten, etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte, insbesondere Nutzungs- und Bearbeitungsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen/Datensätze frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck uneingeschränkt eingesetzt werden können. wuapaa haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen/ Datensätze. Wird wuapaa wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, wuapaa bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt wuapaa hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. 

XV. Schlussbestimmungen: 

  1. Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, regelmäßig per E-Mail oder SMS über Produkte und Dienstleistungen von wuapaa informiert zu werden. 

  2. wuapaa und deren jeweilige Vertragspartner sind jederzeit befugt, Änderungen in Form, Inhalt und Auswahl ihrer Dienste ohne Anzeige an den Vertragspartner vorzunehmen. 

  3. Änderungen, Zusätze oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

  4. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf etwaiger Rechtsnachfolger zu überbinden. 

  5. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirkend sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. 

  6. Erfüllungsort für die vertraglichen Pflichten ist Klagenfurt. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in 9020 Klagenfurt vereinbart. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen unter einvernehmlichen Ausschluss von UN-Kaufrecht dem Österreichischen Recht. 

  7. wuapaa ist berechtigt, die vorliegenden AGB geänderten Bedingungen anzupassen. Im Falle von Änderungen treten die neuen AGB nach Ablauf von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage von wuapaa in Kraft.